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Grundsätzlich ist das Parken überall dort zulässig, wo es nicht durch Gesetz oder Verkehrszeichen verboten ist. Unzulässig ist das Parken u.a. vor Grundstücksein- u. ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber.
Zu den Grundstücksein- u. ausfahrten gehören auch die Ausfahrten der Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehren. Aus gegebenem Anlass müssen wir nochmals auf die rechtliche Situation hinweisen.

Das Parken an Engstellen und die dadurch verursachte Behinderung von Einsatzfahrzeugen sieht lt. aktuellem Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 65 Euro, sowie 1 Punkt in Flensburg vor.

Ein rangieren mit den Großfahrzeugen der Feuerwehr bei beengten Platzverhältnissen ist nicht nur schwierig, sondern kostet im Einsatzfall auch wertvolle Zeit!

Ihre Feuerwehr ist vom Gesetzgeber verpflichtet, innerhalb von 8 Minuten wirksame Hilfe an der Einsatzstelle zu leisten. Dies kann sie jedoch nur gewährleisten, wenn nicht zuerst falsch und rücksichtslos parkende Verkehrsteilnehmer ermittelt werden müssen.

Bitte helfen auch Sie mit, dass Ihre Feuerwehr schnelle und wirksame  Hilfe leisten kann!

Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um entsprechende Beachtung!

 

Letzte Einsätze

23.12.2023
Technische Hilfe 1
St. Goar - Gründelbach
Tierrettung - Taube
12.12.2023
Technische Hilfe 1
Oberwesel
Alarmierung Führungsstaffel VG HuMi
02.12.2023
Brand 1
St. Goar - Fellen
Ausgelöster privater Rauchmelder
24.11.2023
Technische Hilfe 1
St. Goar - Gründelbach
Umgestürzter Baum
16.11.2023
Technische Hilfe 1
St. Goar - Schlossberg
Umgestürzter Baum

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